Förderungen

Förderrichtlinien der Reimund C. Reich Stiftung

Die Reimund C. Reich Stiftung wurde von Ihrem Stifter – Herrn Reimund Christian Reich – im Jahre 2008 als Stiftung für Hilfe von Menschen in Not gegründet.

Hilfe für Menschen in Not ist das zentrale Ansinnen des Stiftungsgebers und die Aufgabe der Stiftung!

Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Der Stiftungszweck ist die Förderung der öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtspflege, der Jugendhilfe, Erziehung, der Bildung, des Sports und Kunst und Kultur sowie wissenschaftlicher und mildtätiger Zwecke.

Die Reimund C. Reich Stiftung ist eine Förderstiftung.

Fördergrundsätze

Ziel der Förderung der Reimund C. Reich Stiftung ist es, jährlich Maßnahmen, Projekte und Einrichtungen gemeinnütziger und/ oder mildtätiger Träger und steuerbegünstigter Körperschaften zu unterstützen. In besonderen Fällen kann sich die Förderung über mehrere Jahre erstrecken.

Die Förderungen sollen den Stiftungszweck erfüllen und sich insbesondere am Motto der Stiftung „Hilfe für Menschen in Not“ orientieren, sowie eine größtmögliche Wirksamkeit und Nachhaltigkeit erreichen.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder Zuwendung besteht nicht.

Förderung und Förderhöhe

Die Reimund C. Reich Stiftung bewilligt jährlich ca. 30-40 neue Projekte. Für längerfristig laufende Projekte werden maximal 48.000,- € im Jahr bewilligt.

Für Projekte, die einmalig gefördert werden, ist auch eine höhere Fördersumme möglich.

Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn zusätzlich andere Fördergelder beantragt wurden.

Antragstellung

Über die Vergabe von Förderungen wird jährlich im November durch den Vorstand entschieden.

Anträge auf Gewährung von Fördergeldern sind unter Verwendung eines entsprechenden Antragsformulars, inkl. Finanzierungsplan, bis Mitte Oktober des laufenden Jahres für das kommende Jahr einzureichen.

Der Antrag sollte eine inhaltliche Beschreibung des Projektes sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan beinhalten. Dem Antrag ebenfalls beizufügen sind eine aktuelle Satzung und der Nachweis der Gemeinnützigkeit der Körperschaft (Spendenbescheinigung).

Auszahlung und Nachweis

Die Reimund C. Reich Stiftung zahlt die Fördergelder für über das Jahr geförderte Projekt in der Regel monatlich aus.

Es ist im Interesse der Reimund C. Reich Stiftung, dass die Förderung zweckgebunden verwendet wird.

Die Förderungsempfängerin bzw. der Förderungsempfänger ist verpflichtet, einen rechtsverbindlichen Verwendungsnachweis und einen entsprechenden Bericht über den Verlauf und die Wirksamkeit des Projektes jeweils halbjährlich einzureichen. Der Stiftung sind auch die Jahresberichte / Bilanzen einzureichen.

Die Stiftung wird die Berichte und Nachweise prüfen oder prüfen lassen.

Rücknahme und Rückzahlungspflicht

Die Stiftung behält sich die Möglichkeit vor, die Bewilligung der Förderung zurückzunehmen, wenn nach der Bewilligung Umstände bekannt werden, die zur Ablehnung des Antrages geführt hätten.

Werden diese Umstände nach der Auszahlung bekannt, ist auch eine Rückforderung der ausgezahlten Beträge möglich.

Scroll to top

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen